Kinderbetreuung im Bundeszentrum

Kinderbetreuung

Das Präsidium hat sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren die Förderung der Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie zu verstärken. Das Bildungswerk bietet dazu eine Kinderbetreuung im Bundeszentrum an. Damit soll den ehrenamtlichen Teilnehmern eine Perspektive geboten werden, um sich aktiv engagieren zu können und trotzdem genug Zeit für die Familie zu haben.

Es wird parallel zu grundsätzlich allen Wochenend-Veranstaltungen des DLRG Bundesverbandes (Lehrgänge, Tagungen, Workshops etc.) im Bundeszentrum in Bad Nenndorf eine professionelle Kinderbetreuung durch eine pädagogische Fachkraft geben.

Wer wird betreut?

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Kinder ab Beginn des vierten Lebensjahres bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr (also 3-12 Jahre), deren Erziehungsberechtigte/r parallel in einer Veranstaltung des DLRG Bundesverbandes im Bundeszentrum angemeldet sind/ist.

Zu welchen Zeiten findet die Betreuung statt?

Freitag 18:45 Uhr bis 21:00 Uhr
Samstag 7:40...9:00 Uhr* bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 18:30 Uhr
Sonntag 7:40...9:00 Uhr* bis 12:30 Uhr

* Die konkreten Beginn-Zeiten sind abhängig vom individuellen Zeitplan der Veranstaltung, an der die Erziehungsberechtigten der angemeldeten Kinder teilnehmen und werden mit der Anmeldung festgelegt.

Die Betreuung wird jeweils außerhalb der Mahlzeiten angeboten. Frühstück, Mittagessen und Abendessen findet unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten statt. Etwaige Schlafzeiten und das Wickeln des Kindes können durch die Betreuung nicht gewährleistet werden.

Was kostet die Betreuung?

Die Betreuung des Kindes, sowie Unterkunft und Verpflegung des zu betreuenden Kindes ist für die Veranstaltung des Erziehungsberechtigten kostenfrei. Es besteht kein Anspruch auf Reisekostenzuschuss für begleitende Kinder.

Wo findet die Kinderbetreuung statt?

Die Betreuung findet in geeigneten, kindgerechten Räumlichkeiten im Bundeszentrum statt. Eine Mitnahme der Kinder in den Schulungsbereich (Seminarraum, Übungs-/Sportsportstätte, Schwimmbad etc.) ist nicht möglich.

Wie melde ich den Betreuungsbedarf an?

Die Anmeldung des Betreuungsbedarfs erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung des Erziehungsberechtigten zu einer Veranstaltung im Bundeszentrum, spätestens jedoch drei Wochen vor Veranstaltungbeginn

  • unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes und
  • einer "Notfall-Telefonnummer" zur Kommunikation während der Veranstaltung.

Die Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Betreuungsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird mit der Anmeldung nicht begründet.

Der Teilnehmer ist berechtigt, bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung vom Betreuungsvertrag zurückzutreten. Erfolgt bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung keine Stornierung der Meldung zur Kinderbetreuung, gilt diese als verbindliche Anmeldung. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 20 Tagen vor Beginn der Veranstaltung werden 20,- € Stornogebühr berechnet.

Was ist zu beachten?

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass für Lehrgangsteilnehmer während des gesamten Lehrganges Anwesenheitspflicht besteht. Etwaige nicht erfüllte Lehrgangsteile sind grundsätzlich vom Lehrgangsleiter auf der Teilnahmebescheinigung zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen.

Im Vorfeld nicht angemeldete Kinder - deren Eltern/Sorgeberechtigte Teilnehmer einer DLRG-Veranstaltung im Bundeszentrum sind - können nur nach Verfügbarkeit freier Plätze aufgenommen werden.

Download

Kinderbetreuung Infoblatt (als pdf-Datei)